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Effektivverzinsung Als Effektivverzinsung wird der tatsächlicher Ertrag bezeichnet, den ein Wertpapier erbringt. Die Effektivverzinsung ist die Jahresverzinsung in Prozent des eingesetzten Kapitals unter Berücksichtigung des Nominalzinssatzes, des Anschaffungskurses und des Tilgungskurses. Die Effektivverzinsung entspricht der Rendite, wenn die Wiederveranlagung der Ausschüttung zur Ausgangsrendite möglich ist. Ist eine Wiederveranlagung nur zu einem geringeren Zinssatz möglich, so liegt die Effektivverzinsung unter der Rendite.

Einmalerlag Ein Einmalerlag bezeichnet die Einzahlung des gesamten Betrages zu einem einmaligen Zeitpunkt. Der Kunde kann wählen zwischen der Ausschüttungsvariante oder der Thesaurierungsvariante.

Emission Emission bedeutet die Ausgabe neuer Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Genussscheine etc.). Die Aktien werden über die Börse an die Anleger verkauft, der Erlös fließt in der Regel dem Unternehmen als Eigenkapital zu. Die Emission dient dem Emittenten zur Beschaffung von Kapital und erfolgt meist durch öffentliche Ausschreibung. Auch die Gesamtheit der zu einer Emission gehörenden Wertpapiere (Emissionsvolumen) wird oft kurz als Emission bezeichnet.

Emittent Als Emittent wird eine Gesellschaft, Körperschaft (z.B. Bund, Länder) oder juristische Person des Privatrechts (z.B. Aktiengesellschaft) bezeichnet, die zum Zweck der Kapitalbeschaffung Wertpapiere ausgibt ("begibt“).

Endbesteuerung Durch die bei der Auszahlung der Zinserträge und Dividenden einbehaltene Kapitalertragsteuer (Kest) in Höhe von 25 % sind sämtliche Steuerpflichten (Einkommensteuer) abgegolten. Das gilt auch für die meisten inländischen Investmentfonds. In Österreich wird unterschieden zwischen Fonds, die zur Gänze endbesteuert sind und Fonds, die nur teilweise endbesteuert sind. Bestimmte über inländische Fonds bezogene Kapitalerträge wie ausländische Dividenden und ordentliche Erträge aus ausländischen Fonds unterliegen keinem KESt-Abzug und sind derzeit nicht endbesteuert. Sie müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und unterliegen der normalen Tarifbesteuerung (bis zu 50%). Wir informieren Sie gerne ausführlich über die Besteuerung der einzelnen Fonds.

Ertrag Man unterscheidet bei Fonds zwischen ordentlichen und außerordentlichen Erträgen. Außerordentliche Erträge ergeben sich aus Veräußerungsgewinnen. Außerordentliche Erträge können steuerfrei vereinnahmt werden. Ordentliche Erträge sind steuerpflichtige Zuflüsse aus Zins-, Dividenden- und Mieteinnahmen einschließlich der anrechenbaren Steuern. Ausgeschüttet werden sowohl die außerordentlichen als auch die ordentlichen Erträge, die im Laufe eines Geschäftsjahres dem Fonds zugeflossenen sind. Bei einem Ausschüttungsfonds werden die Erträge einmal jährlich ausgeschüttet (Ausschüttung); bei einem Thesaurierungsfonds werden die Erträge reinvestiert. (Thesaurierung).

Ex-tag Tag, am dem Aktien "ex", d.h. ohne ein bestimmtes Recht. z.B. auf Dividende, Bezugsrecht oder Berichtigungsaktien (Kapitalberichtigung), gehandelt werden. Bei Investmentfonds sagt der Ex-Tag aus, ab welchem Datum das Anrecht auf die Ausschüttung vom Investmentfondsanteil getrennt wird.

Exposure Das potentielle Risiko gegenüber dem Markt bzw. der Benchmark.

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