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Kriterien

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Die Definition strengster Ausschlusskriterien verhindert die Veranlagung in Branchen und Länder, deren Praktiken im Widerspruch zu Nachhaltigkeit und Ethik stehen. Die Ausschlusskriterien gelten nicht nur für das Unternehmen selbst, sondern erstrecken sich auch auf Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen.

Folgende Ausschlusskriterien wurden von unserem Ethikbeirat aufgestellt:

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point Atomenergie
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point Abtreibung und Euthanasie
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point Drogen
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point Embryonenverbrauchende Forschung
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point Gravierende Menschenrechtsverletzungen
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point Pornographie
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point Rüstung
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point Staaten, welche das Kyotoprotokoll nicht ratifiziert haben
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point Glücksspiel
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point Gravierende Arbeitsrechtsverletzungen gemäß den grundlegenden ILO Deklarationen
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point Kontroverses Umweltverhalten
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point Todesstrafe
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point Tabak
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Operationalisierung der Ausschlusskriterien » download
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"Best-in-Class Ansatz"

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Darüber hinaus wird in jene Unternehmen investiert, die im Vergleich mit ihren Mitbewerbern überdurchschnittliche Ergebnisse in den Bereichen Sozial-, Umwelt- und Kulturverträglichkeit aufweisen.

Eine Liste von "Best-in-Class" Unternehmen finden Sie hier.

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Auswahl von "Best-in-Class" Unternehmen » download
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Aktuelles
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05.12.2011
» Der nachhaltige Anlagemarkt in Österreich verzeichnet erneut kräftigen Wachstumsschub
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09.11.2011
» Unternehmen und Kapitalmarkt im Klimawandel
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Lipper Fund Award 2010
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