Die Definition strengster Ausschlusskriterien verhindert die Veranlagung in Branchen und Länder, deren Praktiken im Widerspruch zu Nachhaltigkeit und Ethik stehen. Die Ausschlusskriterien gelten nicht nur für das Unternehmen selbst, sondern erstrecken sich auch auf Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen.
Folgende Ausschlusskriterien wurden von unserem Ethikbeirat aufgestellt:
Atomenergie
Abtreibung und Euthanasie
Drogen
Gravierende Menschenrechtsverletzungen
Pornographie
Rüstung
Staaten, welche das Kyotoprotokoll nicht ratifiziert haben
Gravierende Arbeitsrechtsverletzungen gemäß den grundlegenden ILO Deklarationen
Kontroverses Umweltverhalten
Todesstrafe
Tabak
Darüber hinaus wird in jene Unternehmen investiert, die im Vergleich mit ihren Mitbewerbern überdurchschnittliche Ergebnisse in den Bereichen Sozial-, Umwelt- und Kulturverträglichkeit aufweisen.