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Kriterien
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Die Definition strengster Ausschlusskriterien verhindert die Veranlagung in Branchen und Länder, deren Praktiken im Widerspruch zu Nachhaltigkeit und Ethik stehen. Die Ausschlusskriterien gelten nicht nur für das Unternehmen selbst, sondern erstrecken sich auch auf Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen.

Folgende Ausschlusskriterien wurden von unserem Ethikbeirat aufgestellt:

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point Atomenergie
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point Abtreibung und Euthanasie
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point Drogen
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point Gravierende Menschenrechtsverletzungen
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point Pornographie
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point Rüstung
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point Staaten, welche das Kyotoprotokoll nicht ratifiziert haben
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point Gravierende Arbeitsrechtsverletzungen gemäß den grundlegenden ILO Deklarationen
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point Kontroverses Umweltverhalten
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point Todesstrafe
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point Tabak
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Darüber hinaus wird in jene Unternehmen investiert, die im Vergleich mit ihren Mitbewerbern überdurchschnittliche Ergebnisse in den Bereichen Sozial-, Umwelt- und Kulturverträglichkeit aufweisen.

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Aktuelles
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08.03.2010
» PRESSEMITTEILUNG:
Nachhaltigkeitsfonds auch in Deutschland
Nummer 1: Lipper Fund Award Deutschland für Bankhaus Schelhammer & Schattera KAG
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23.02.2010
» Die Bankhaus Schelhammer & Schattera KAG unterstützt als erste österreichische Kapitalanlagegesellschaft das Carbon Disclosure Project
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16.02.2010
» Global Challenges Index: Kanadischer Eisenbahnkonzern neu im Nachhaltigkeitsindex
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Lipper Fund Award 2010
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