GEWINNFREIBETRAG gemäß § 10 EStG für das Veranlagungsjahr 2011
Einnahmen-Ausgabenrechner können bereits ab dem Veranlagungsjahr 2007 den Freibetrag für investierte Gewinne gemäß § 10 EStG gewinnmindernd geltend machen. Durch das Steuerreformgesetz 2009 wurde der ursprüngliche § 10 EStG in seinem Anwendungsbereich ab dem 1.1.2010 erweitert.
Für Veranlagungsjahre ab 2010 bestehen nunmehr folgende Neuerungen:
• Natürliche Personen, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ("Bilanzierung") ermitteln, können nun auch den Gewinnfreibetrag geltend machen.
• Der Gewinnfreibetrag wurde von 10 % auf 13 % des Gewinnes, maximal jedoch EUR 100.000 pro Jahr erhöht.
• Weiters ist zwischen dem Gewinngrundfreibetrag und einem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zu unterscheiden.
• Der Gewinngrundfreibetrag iHv 13 % für die ersten EUR 30.000 Gewinn setzt kein Investitionserfordernis in begünstigungsfähige Wirtschaftsgüter voraus.
• Die Inanspruchnahme der Basispauschalierung gemäß § 17 EStG oder einer darauf gestützten Pauschalierungsverordnung schließt die Inanspruchnahme des Gewinngrundfreibetrages nicht aus.
• Der Kreis der begünstigungsfähigen Investitionsgüter wird auf Gebäude ausgedehnt.
Eine vollständige Information von PwC finden Sie hier:
Für die Nutzung des Freibetrags bei der Veranlagung in Wertpapieren wählen Sie am besten eine Veranlagungsform, die den Richtlinien zur Wertpapierdeckung steuerlich anerkannter Pensionsrückstellungen entspricht.
Fragen Sie Ihren Steuerberater wie Sie die steuerliche Förderung am besten nutzen können.
In einem persönlichen Beratungsgespräch informiert Sie Ihr Betreuer gerne über vorteilhafte betriebliche Finanzierungs- und Veranlagungsvarianten.
Disclaimer: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die gemachten Darstellungen eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater oder einen ausgewiesenen Steuerrechtsexperten nicht ersetzen können und sollen. Die Fakten wurden sorgfältig recherchiert, trotzdem kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden. Irrtümer und Druckfehler bleiben jedenfalls vorbehalten.