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Das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) tritt mit 1.11.2009 in Kraft. Damit wird der europäische Zahlungsverkehrsraum Realität und dieser bringt einige Änderungen mit sich.

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Mit SEPA ("Single European Payments Area") möchte die Europäische Kommission einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr mit standardisierten Produkten, Regeln und Systemen schaffen, sodass für den Bankkunden möglichst kein Unterschied zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen besteht. Weiters bringt SEPA mehr Effizienz und Transparenz im Hinblick auf die Dauer und die Kosten von Zahlungen sowie europaweit einheitliche Bankdaten.
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Die nationale Umsetzung für Österreich dieses europäischen Rechtsrahmens für den Zahlungsverkehr – das Zahlungsdienstegesetz – tritt ab 1.11.2009 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt nehmen alle 27 Mitgliedsländer der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz an SEPA teil und der Zahlungsverkehr in und zwischen diesen Ländern wird noch schneller, sicherer und einfacher abgewickelt.

Es stehen folgende Produkte zur Verfügung:

SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer) -
bereits seit Jänner 2008 » mehr Info
SEPA-Lastschrift (SEPA Direkt Debit) -
ab 1.11.2009 » mehr Info
SEPA-Kartenzahlung -
bereits seit Jänner 2008

Es wird es eine Übergangsphase geben, in welcher parallel auch noch die derzeitigen Zahlungsverkehrsinstrumente eingesetzt werden können. Ab 2011 kommen im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr und frühestens ab 2012 im nationalen Zahlungsverkehr nur noch SEPA-Produkte zum Einsatz.

Das Zahlungsdienstegesetz bringt Kunden aber noch mehr Vorteile. » mehr Info

Für weitere Informationen zu  SEPA, dem Zahlungsdienstegesetz und den daraus resultierenden Änderungen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer  gerne zur Verfügung.

Weiterführende Informationen enthalten folgende Links:

SEPA-Folder der Österreichischen Banken
Austrian Payments Council
European Payments Council
SEPA-Video des Austrian Payments Council

 



Die SEPA-Überweisung  ist ein standardisiertes Euro-Überweisungsverfahren welches im gesamten SEPA-Raum für Inlands- und grenzüberschreitende Überweisungen gültig ist. Sie ist seit dem 1.1.2008 neben den bisherigen Überweisungslösungen verfügbar, wird aber langfristig die bisherigen Inlandsüberweisungen und die EU-Standard-Überweisung ablösen.

Die wichtigsten Merkmale der SEPA-Überweisung sind:

Verwendung von IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) ist Voraussetzung – diese Daten ersetzen Kontonummer und Bankleitzahl
Überweisungen ohne Betragslimit in den gesamten SEPA-Raum
Maximale Überweisungsdauer von 3 Bankwerktagen ab dem Durchführungstag – ab dem 1.1.2012 Verkürzung dieser Frist auf 1 Bankwerktag (Verlängerungsmöglichkeit dieser Frist um einen weiteren Tag bei beleghafter Beauftragung)
Kein Spesenabzug vom Ursprungsbetrag sondern separate Abrechnung der Entgelte – SEPA bedeutet jedoch keine Änderung der Entgelte
Einheitliche Formate für nationale und internationale Zahlungen (XML-Standard)
Ersatz des österreichischen Zahlscheins und der EU-Standard-Überweisung durch den neuen SEPA-Beleg

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Die SEPA-Lastschrift bietet erstmalig ein europaweites standardisiertes Einzugsverfahren mit einem einheitlichen Rechtsrahmen für nationale und internationale Einzüge. Es basiert auf einem Auftrag (Mandat), welches der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger für einmalige oder wiederkehrende Einzüge erteilt. Auch der Zahlungsempfänger ist durch eine europaweit eindeutige Einzieher-Identifikationsnummer (CID – Creditor Identifier) gekennzeichnet. Weiters unterliegt die SEPA-Lastschrift zwei unterschiedlichen Regelwerken, je nachdem ob der Zahlungspflichtige Privatkunde oder Kommerzkunde ist. Die Unterschiede dabei liegen in den Fristen für das Einlangen bei der Bank des Zahlungspflichtigen und für eventuelle Einsprüche.

Die wichtigsten Merkmale der SEPA-Lastschrift sind:

Verwendung von IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) ist Voraussetzung – diese Daten ersetzen Kontonummer und Bankleitzahl
Transport einer Mandatsnummer sowie der Einzieher-Identifikationsnummer – dadurch eindeutige Prüfkriterien für verbesserte Sicherheit
Verlängerung der Einspruchsfrist bei strittigen bzw. nicht autorisierten Einzügen
Klar definierte Prozesse, Fristen und Formalvorschriften (erstmaliger, einmaliger oder wiederkehrender Einzug, Rückrechnungen, Einsprüche)
Der exakte Tag der Gutschrift bzw. Belastung ist beiden Parteien bekannt

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Der 1.11.2009 bringt für Kunden wesentliche Verbesserung im Zahlungsverkehr und bei Zahlungskonten.¹

Folgende Dienstleistungen im Zahlungsverkehr sind davon betroffen:²

In- und Auslandsüberweisungen
Lastschriften
Kartenzahlungen
Nutzung von Electronic Banking "ELBA" oder Internetbanking
Bareinzahlungen / Barauszahlungen

Das Zahlungsdienstegesetz bringt folgende Vorteile:

Buchungstag ist Wertstellungstag
Eine Belastungsbuchung darf frühestens mit dem Tag, an dem die Buchung tatsächlich erfolgt, wertgestellt werden, eine Gutschriftsbuchung muss spätestens mit dem Tag der Buchung wertgestellt werden. ³
Klar festgelegte Überweisungsdauer für Überweisungen in EURO und in den Währungen der an SEPA teilnehmenden Länder
Verlängerte Einspruchsfristen bei Lastschriften und Einzugsermächtigungen
Neue und verbesserte Haftungsbestimmungen bei missbräuchlicher Verwendung von Zahlungsinstrumenten
Erweiterte Informationspflichten der Zahlungsdienstleister

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¹ Manche Änderungen durch das ZaDiG betreffen nur Privatkunden (Verbraucher). Zahlungskonten sind Konten, welche der Kontoinhaber für die Ausführung von Zahlungsdienstleistungen nutzen kann wie z.B. Giro-, Gehalte- oder Pensionskonten, nicht jedoch Sparbücher, Wertpapierverrechungs- oder Kreditkonten u.ä.
² Nicht unter das ZaDiG fallen u.a. Scheck-, Wechsel- oder Wertpapierzahlungen.
³ Gilt nicht für Buchungen, bei welchen eine Währungsumrechnung erfolgt.

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